Drei Gremien sind für die Arbeit der Roland Berger Stiftung von besonderer Bedeutung:
Das Kuratorium entscheidet satzungsgemäß in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und wird vom Kuratorium bestellt.
Das Preisvergabekomitee für den Roland Berger Preis für Menschenwürde tritt einmal jährlich zusammen, um den Preisträger aus den Vorschlägen des Kuratoriums auszuwählen.
